Nicht nur im Bierzelt fliegen die Fäuste – und nicht nur in unseren Tagen!
Und nicht nur heute findet sich manch hitzige, vom Bier beflügelte Auseinandersetzung vor dem Richterstuhl wieder. Der Richterstuhl, vor dem sich Raufbolde ernüchtert wiederfanden, steht für die Menschen hier in Buch am Erlbach seit dem Mittelalter nicht etwa in der damals weit entfernten nächsten Stadt, sondern direkt vor Ort.
Mit der ‚Ottonischen Handfeste‘ gewährt Herzog Otto III von Niederbayern 1311 den niederbayerischen Ständen Privilegien und Rechte zur Verwaltung in ihren ‚Hofmarken‘ – ihrem Herrschaftsgebiet.
Dazu gehört auch die niedere Gerichtsbarkeit. Damit können sie Recht sprechen, Strafen verhängen, Gutachter bestellen und so den sozialen Frieden in der Gemeinschaft wahren. Nur die Blutgerichtsbarkeit – also Mord und Totschlag – verbleibt beim Herrscher.
Im Archiv des Schlosses Kronwinkl haben sich tausende sogenannter ‚Verhörsprotokolle‘ erhalten, die einen eintauchen lassen in die Rechts- und Sittengeschichte der Vergangenheit. Und natürlich hat Hans Schneider, unser hauseigener Heimatforscher, bereits einen gehörigen Schwung von Ihnen transkribiert und für den Wissensspeicher des Neuen Geschichtsboden aufbereitet.
Eine Kostprobe aus dem Jahr 1640?
Gerne:
Amtsforderung des Tobias Schreiber, Schmied zu Viecht, preyssinglicher nach Kronwinkl gehörigen Untertan und Adam Winner daselbst, Erdinger Gerichts sein da hero, um willen selbige vor 8 Tagen in dem Wirtshaus zu Eching mit truckhenen Feissten geraufft. Vor Gricht erfordert und weilen selbige sich verglichen des Fräuels halber, beide um 45 Kreuzer gestrafft worden. Der Antwort halber die Winner ihm Schmidt angeton hat er ihm wiederumben in Beisein ehrlicher Leit das er nichts als alles Liebs und Guats von ihm wisse abgebetten.
Haben Sie’s erraten können?
Ein Tipp: Lesen Sie es sich selbst laut vor!
Dann wissen Sie auch, dass die beiden noch glimpflich davonkamen, weil sie ‚mit truckhenen Feissten geraufft‘ hatten und daher zumindest kein Blut geflossen war.